Weinkellerei Kunzmann gewinnt Glühwein-Prozess
Plus Die Dasinger Weinkellerei Kunzmann klagte gegen das Brauhaus Hartmannsdorf. Diese bewarb laut Kunzmann Glühwein, der gar keiner ist. Nun steht das Urteil fest.
Weihnachten, das ist die Zeit von Lebkuchen, Geschenken und Christkindlmärkten. Was unweigerlich damit verbunden ist, ist der Glühwein. Ob rot oder weiß, darauf freuen sich die Menschen. Aber: Wo Glühwein draufsteht, muss auch Glühwein drin sein. Dieser simple Vorsatz brachte Jürgen Kunzmann dazu, gegen das Brauhaus Hartmannsdorf zu klagen. Letzteres verkauft sogenannten Glühbo, den angeblich "einzigen gebrauten Glühwein der Welt". Die besondere Zutat: Bockbierwürze. Doch genau die darf laut Kunzmann in echtem Glühwein nicht drin sein. "Weihnachten ist für viele eine hochemotionale Zeit. Dazu gehört auch die Freude auf guten Glühwein, auf den sich die Leute verlassen können", so Kunzmann. Seine Forderung: Das Brauhaus darf sein Getränk nicht als Glühwein bezeichnen oder darunter verkaufen. Das Landgericht München I fällte eine eindeutige Entscheidung.
Jürgen Kunzmann ist Geschäftsführer der Dasinger Weinkellerei Kunzmann. Sein Vater, Rudolf Kunzmann, war 1956 der erste, der Glühwein als in Flaschen abgefülltes, fertiges Produkt verkaufte. Die lange Tradition in seiner Familie sei aber nicht der Grund für die Klage gewesen, so Kunzmann. "Es handelt sich schlicht um eine Verbrauchertäuschung. Die Herstellung von Glühwein ist klar geregelt, sodass jeder Verbraucher ungeachtet der Qualität oder Preisklasse weiß, was drin ist", meint Kunzmann. Laut europäischer Verordnung darf das Getränk nur Wein, Süßungsmittel und Gewürz enthalten.
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