Augsburger Studentin vor Gericht: Sie postete Hakenkreuze im Internet
Zwei Veröffentlichungen auf Facebook werden einer Augsburger Studentin zum Verhängnis. Warum sie zumindest in diesem Verfahren mit einem blauen Auge davonkommt.
Man muss es nicht so machen, wie eine 31-jährige Studentin aus Augsburg, deren Strafverfahren jetzt vor dem Augsburger Amtsgericht im zweiten Anlauf endgültig eingestellt wurde. Die Frau hatte vor über vier Jahren zwei Beiträge in den sozialen Medien im Internet veröffentlicht, die verbotene Abbildungen enthielten. Weil bei einer anschließenden Durchsuchung in ihrer Wohnung Drogen gefunden wurden, hatte sie dafür eine Geldstrafe erhalten und bezahlt. Dass sie jetzt abermals wegen der Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen vor Gericht stand, hatte sie sich selbst zuzuschreiben. Die Frau hatte bewusst gegen die Auflage der vorläufigen Einstellung ihres Verfahrens verstoßen und eine 1500-Euro-Geldstrafe nicht bezahlt.
Im Frühjahr 2018 veröffentlichte die heute 31-Jährige auf ihrem Facebook-Profil einen Medienbeitrag, der sich mit dem bayerischen Polizeiaufgabengesetz befasste. Bebildert war er mit Soldaten aus dem Dritten Reich, sie trugen das Hakenkreuz auf den Schultern. Das zu zeigen, ist Privatpersonen verboten. Die Polizei wertete den sogenannten Post jedoch als öffentlich, weil er für jedermann zu sehen gewesen sei, sagte der ermittelnde Beamte vor Gericht. Die Angeklagte sah das anders.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Vielleicht sollte man mal dieselben Maßstäbe anlegen bei der Strafverfolgung von rechtem Gedankengut bei Polizei, Bundeswehr, KSK etc.
(edit/mod/NUB 7.3) einige Anmerkungen von jemandem, der mit der Sache vertraut ist.
1.Es gab keine Hakenkreuze!!
Sondern es ging um eine SS-Runen die kaum sichtbar im Bildhintergrund war, der Bildvordergrund war von einem Aufruf gegen das Polizeiaufgabengesetz ("Kritiker nennen es das härteste Polizeigesetz seit 1945" war der Bezugspunkt für die schemenhafte Darstellung von nazischergen im Hintergrund) dominiert. Ich würde den Flyer gerne zeigen, aber naja...
(übrigens ist das Verbot explizit hinfällig, wenn die gegnerschaft offensichtlich ist)
2.Ein gewiefter Journalist hätte eventuell gefragt, ob es bei der ganzen Sache weniger um den strammen Antifaschismus der deutschen Polizei ging - Haha- und nicht eher darum, Kritiker des Polizeiaufgabengesetzes zu kriminalisieren. Aber leider war so jemand nicht mit der Sache befasst.
3.Bei den "kurdischen Symbolen" handelte es sich um das Teilen von kompletten legalen zeitungsartikeln(ua Süddeutsche Zeitung) über kurdische Demonstrationen, und eins der Photos zu dem Artikel zeigte eine große Demonstration wo anscheinend Flaggen zu erkennen sind, die .
Auf die Analoge Welt übertragen wäre damit jeder Zeitungskiosk und jeder Zeitungsausträger strafbar, da das Pressegesetz nur die Presse höchstselbstausnimmt. So nach dem Motto, unsere Presse ist schon frei, nur darf niemand die freie Presse verteilen
Ein cleverer Redakteur hätte eventuell gemerkt, dass das auch die AZ und ihre eigenen Social-Media auftritte und Leser betrifft.
4.Der "Journalist" hat nur mit Staatsanwaltschaft und Richterin gesprochen, die Gegenseite hat ihn offenkundig nicht interessiert.
(edit/mod/anonyme Anmeldung/bitte beachten Sie unsere Nutzungsbedingungen)
Puh, also ich will die Posts dieser Frau nicht im geringsten gut heißen. Aber, dass diese beiden Fälle (bei denen es sich ja nur um ein Teilen und nicht um eigene Beiträge handelt) bereits ausreichend sind eine Hausdurchsuchung, also einen massiven Eingriff in die Persönlichkeitsrechte, durchzuführen ist schon sehr hart und meiner Meinung nach auch massiv überzogen.
Also wenn es sich so zugetragen wie im Artikel beschrieben, dann ist es traurig.
In einem Zeitraum von 4 Jahren hat sie 2 Beiträge gepostet und dies rechtfertigt eine Hausdurchsuchung?
Ich muss wirklich aufpassen was ich hier schreibe, nicht das die auch zu uns kommen weil ich angeblich Verbindungen zu Rechtsextreme, Reichsbürger und Menschen habe, welche die Regierung stürzen wollen.
Jaja, das ist der Fluch der Reichweite dieser (a)sozialen Netzwerke - wobei ich das mit dem Zeitungsartikel zur PKK jetzt auch nicht auf dem Schirm gehabt hätte...nur die Verlinkung zum Artikel zu posten, wäre wohl erlaubt gewesen??