32-Jährige überraschend frei gesprochen: Stich mit Pizzamesser war Notwehr
Plus Die 8. Strafkammer beim Landgericht spricht eine 32-jährige Frau überraschend vom Vorwurf des versuchten Totschlags frei. Sie wird nach achtmonatiger Haft entlassen.
Lisa Z. (Name geändert) kann es nicht fassen. Sie bringt kein Wort über die Lippen, schlägt die Hände vors Gesicht, dann kommen ihr die Tränen. Für die 32-Jährige, die vor dem Schwurgericht des versuchten Totschlags angeklagt ist und die mit einer mehrjährigen Freiheitsstrafe hatte rechnen müssen, kommt die Wende in diesem Prozess völlig überraschend. Soeben hat der Vorsitzende Richter Roland Christiani das Urteil verkündet: Freispruch auf Kosten der Staatskasse. Damit ist klar: Lisa Z. (Verteidiger: Walter Rubach) hat sich in einer Notwehrsituation befunden, als sie ihrem Freund an Ostern ein Pizzamesser in die Brust stieß. Der Stich drang in die Lunge. Für das Opfer, 27, bestand akute Lebensgefahr. Überglücklich wird Lisa Z. nach achtmonatiger Haft im Aichacher Frauengefängnis in Freiheit entlassen und von ihren Bekannten und Freundinnen auf dem Gerichtsflur umarmt.
Wie ein roter Faden hat sich von Anbeginn an die Kernfrage durch diese mehrtägige Verhandlung vor der 8. Strafkammer des Landgerichts gezogen: Hat Lisa Z. bei einem Streit ihrem Freund mit dem Tode gedroht und dann absichtlich mit einem Messer zugestoßen? Oder war es doch Notwehr, als sie zum Pizzamesser griff, nachdem sie von ihrem Freund gewürgt und geschlagen worden war? Die 32-jährige Angeklagte mit langen, schwarzen Haaren hat ein teils leidvolles Leben hinter sich. Als Mädchen, drei oder vier Jahre alt, wurde sie von ihren Eltern sexuell missbraucht, die 1995 vom Landgericht zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt worden waren. Sie wuchs bei Pflegeeltern, später in einem Heim auf. Sie heiratete, wurde Mutter dreier Kinder, ehe sie ihren Freund, einen Ex-Häftling, kennenlernte und ihn in ihre Wohnung aufnahm. Von ihm bekam sie auch ein viertes Kind, das heute eineinhalb Jahre alt ist. Nach ihrer Inhaftierung lebten die ehelichen Kinder bei dem inzwischen von ihr geschiedenen Vater, das kleinste Kind, ein Mädchen, ist bei Pflegeeltern.
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