Gülle-Mordprozess: "Haarsträubendes Fehlurteil" muss korrigiert werden
Es gibt eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs im Fall des Riesers, der wegen Totschlags in Augsburg verurteilt wurde. Der Mann ging im sogenannten Gülle-Mordprozess gegen das Urteil vor.
Das Urteil im sogenannten Gülle-Mordprozess bleibt nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs bestehen. Das teilte Anwältin Martina Sulzberger gegenüber unserer Redaktion mit.
In einer Pressemitteilung, die die Kanzlei von Anwalt Peter Witting zudem herausgab, heißt es: „Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 9. März 2021 die Revision der Verteidigung gegen das Urteil des Schwurgerichts Augsburg vom 20. Mai 2020 zum Schuldspruch ohne jede Begründung als unbegründet verworfen.“
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