Polizei entdeckt bei Waffennarr in Augsburg panzerbrechende Munition
Plus Bei einem medizinischen Notfall in einer Wohnung im Hochfeld macht die Polizei eine brenzlige Entdeckung. Sie findet Waffen und Munition. Für den Bewohner hat das strafrechtliche Konsequenzen.
18 Monate Freiheitsstrafe auf Bewährung und 1500 Euro Geldbuße - dieses Urteil hat das Schöffengericht des Augsburger Amtsgerichts gegen einen 62-jährigen Augsburger verhängt. Bei dem ehemaligen Schlosser, einem langjährigen Waffensammler, waren neben zahlreichen legalen Waffen auch fünf gefunden worden, für die er keine Erlaubnis hatte. Besonders problematisch: Der Mann hatte in seiner Wohnung zwei Patronen sogenannter panzerbrechender Munition. Sie fallen unter das Kriegswaffenkontrollgesetz und hätten schlimmstenfalls erheblichen Schaden anrichten können.
"Hilflose Person" lautete im April 2020 der Notruf bei der Einsatzzentrale. Die Retter fanden nach dem Aufbrechen der Tür in der Wohnung im Hochfeld den Angeklagten hilflos am Boden. Während der 62-Jährige ins Krankenhaus kam, bemerkten die Polizeibeamten in der Wohnung die unterschiedlichsten Waffen, Munition und Bücher über Kriege. Dabei fanden sich - das stellte der Angeklagte in seiner Einlassung vor Gericht heraus - zahlreiche Gegenstände, die er legal hatte besitzen dürfen, darunter Waffen, die unbrauchbar gemacht worden waren. Überhaupt habe er nie mit seinen Waffen geschossen. In einer Metallkassette entdeckten die Ermittler aber die rund 20 Zentimeter langen panzerbrechenden Patronen.
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Die Diskussion ist geschlossen.
Nun was mich Interessieren würde, hat er auch die Passenden Waffen für diese Munition. Ansonsten kann er mit der nur werfen! Oder wird das ganze wieder Hochgespielt.
Das spielt doch keinen Unterschied. Er durfte diese nicht besitzen. Da wird auch nichts hochgespielt.
Das Gleiche könnte auch sagen, wenn bei einem Waffen ohne passende Munition gefunden wird. Die kann er auch nur werfen. Eventuell noch damit zuschlagen. ;-)
Wenn jemand so ein Waffennarr ist, dass hat er auch gewußt, was er da hatte und das er die nicht haben durfte. Von Unkenntnis kann man in diesem Fall nicht ausgehen.