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Gemeinderat
21.09.2019

Neue Gebühren für den Friedhof

Im neuen Friedhof in Kleinaitingen sind verschiedene Urnenbestattungsformen möglich.
Foto: Hieronymus Schneider

Wie sich alternative Bestattungsformen auf die Bürger in Kleinaitingen auswirken. Änderungen auch bei den Beiträgen für den Kindergarten

Die Friedhofs- und Bestattungssatzung in Kleinaitingen wurde erst im April dieses Jahres neu gefasst. Nun wurde sie nach Prüfung durch die Aufsichtsbehörde in einigen Punkten wieder zur Beratung im Gemeinderat vorgelegt. Michael Lang vom Friedhofsamt der Verwaltungsgemeinschaft zeigte die wesentlichen Änderungen auf. Die Ruhefrist für Erdbestattungen wird von 25 auf 20 Jahre verkürzt, bei Kindergräbern auf zehn Jahre. Für die im neuen Teil des Friedhofs zugelassenen unterirdischen Urnenbestattungen in Form von Rasengräbern, Baumbestattungen oder Pultgräbern ändern sich die Ruhefristen von zwölf auf zehn Jahre. Bei Urnenbestattungen im Boden darf nur die Urne aus verrottendem Material in die Bodenhülse versenkt werden. Grabbeigaben sind nicht erlaubt. Ausnahmen gibt es nur bei Kindergräbern, da darf auch ein Lieblingsspielzeug oder Stofftier mit in das Urnengrab gegeben werden.

Im neuen Friedhof sind nur Gräber mit ganzer oder partieller Platte erlaubt, im alten Friedhof sind die Gräber dagegen gärtnerisch herzurichten und zu pflegen. Grabplatten sind dort nur für Urnengräber erlaubt. Spätestens sechs Monate nach der Bestattung ist ein Grabmal aus Naturstein, Holz, geschmiedetem oder gegossenem Metall zu errichten. Der Gemeinderat beschloss die Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung sowie der zugehörigen Gebührensatzung einstimmig.

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