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21.09.2019

Erweiterung wird abgelehnt

Baugrenze in Balzhausen würde überschritten

Der Bauantrag einer Balzhauserin zur Erweiterung des bestehenden Wohnhauses hatte eigentlich keine Chance auf Bewilligung, wurde aber doch bei der Gemeinde zur Genehmigung eingereicht. Das Bauamt der Verwaltungsgemeinschaft (VG) hatte bereits vorab in seiner Stellungnahme eindeutig festgestellt, dass gemäß den Festsetzungen des bestehenden Bebauungsplans (BBP) „Hinter der Mühle“ für das geplante Bauvorhaben keine Befreiung erteilt werden könne. Dieser Empfehlung folgten nun auch die Gemeinderäte und lehnten die Genehmigung des Planes mit 11:0 Stimmen ab. Bürgermeister Daniel Mayer erläuterte zum Antrag einer heimischen Hausbesitzerin, dass das Baugrundstück im Geltungsbereich des BBP „Hinter der Mühle“ liege. Die Frau möchte ihr bestehendes Wohnhaus nach Süden um den Anbau einer Speis und eines Kinderzimmers erweitern. Da sie sich nicht an alle Festsetzungen des BBP hält, beantragte sie eine Befreiung. Bereits 2004 wurde die Baugrenze im Süden des Grundstückes von zehn auf sieben Meter verkürzt. Durch den geplanten Anbau würde diese um 3,2 beziehungsweise 3,9 Meter überbaut werden. Dadurch verblieben gerade noch gut drei Meter Abstand zur Bebauungsgrenze. Schlaf- und Kinderzimmer sind jedoch ruhebedürftige Räume. Durch das Heranrücken an die Bebauungsgrenze könne nicht mehr ausgeschlossen werden, dass durch Schall, ausgehend von dem südlich angesiedelten Gewerbebetrieb, die Emissionsschutzrichtlinien für die Umgebung so nicht mehr eingehalten werden könnten. Der Betrieb war schon vor der dritten Änderung des BBP im Jahre 2004 angesiedelt und genießt Bestandsschutz. Laut Baugesetz können Befreiungen unter anderem nur erteilt werden, wenn die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und Gründe des Wohls der Allgemeinheit diese erfordern. Nach Auffassung der VG-Verwaltung sind diese Vorgaben nicht gegeben und somit sei der Plan nicht genehmigungsfähig. Hier warf Zweite Bürgermeisterin Adelinde Baur ein, dass der Bauherrin bereits beim Erwerb des Baugrundstückes bekannt war, dass ein Gewerbebetrieb mit Mineralöl-Handel in der Nähe angesiedelt sei. Zudem wissen die Planer ganz genau, wo die Baugrenze ist. Von diesen werde immer wieder versucht, diese Grenze zu ignorieren und so eine unerlaubte Bebauung zu ermöglichen. Nach längerer Diskussion lehnte der komplette Gemeinderat die Genehmigung des Bauplanes mit 11:0 ab. (kk)

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