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  3. Raser-Prozess: Zwei Tote in Stuttgart: Staatsanwaltschaft wirft Raser Mord vor

Raser-Prozess
11.09.2019

Zwei Tote in Stuttgart: Staatsanwaltschaft wirft Raser Mord vor

Der Angeklagte im Mordprozess: Wird er des Mordes schuldig gesprochen?
Foto: Marijan Murat, dpa

Mitten in Stuttgart soll ein Raser den Crash mit zwei Toten verursacht haben. Nun muss ein Gericht klären, ob es Mord war.

Was geht vor in einem jungen Menschen, der sich einen PS-starken Sportwagen mietet und durch die Straßen von Stuttgart rast? Der seinen Motor immer wieder aufheulen und die Tachonadel ausschlagen lässt, das Auto dann nicht mehr kontrollieren kann und einen fatalen Crash verursacht? War er sich bewusst, dass er eine tödliche Gefahr darstellte? 

Ein halbes Jahr nach einem Unfall mit zwei Toten sitzt ein 20 Jahre alter Mann auf der Anklagebank des Landgerichts - wegen Mordes. Im "Geschwindigkeitsrausch" sei der junge Mann mit seinem Jaguar F-Type Coupe durch Stuttgart und über die Autobahn gefahren, stundenlang - so schildert es die Staatsanwältin zu Beginn des Prozesses vor der Jugendkammer des am Mittwoch. 

Den geliehenen Boliden habe er an seine Grenzen bringen und seinen Freunden imponieren wollen. Das Schicksal anderer? "Das war ihm völlig gleichgültig", sagt die Anklagevertreterin. Nur vom Zufall sei abhängig gewesen, ob es zum Zusammenstoß kommen würde. 

Es ist die erste Anklage dieser Art nach einem Raser-Unfall in Baden-Württemberg. Einen Präzedenzfall gibt es: Anfang März hatte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe erstmals ein Mordurteil gegen einen rücksichtslosen Raser bestätigt. Der Mann hatte 2017 in Hamburg mit einem gestohlenen Taxi einen Menschen getötet und zwei schwer verletzt. Eine rote Linie für eine Mordverurteilung in Raserfällen legten die Karlsruher Richter jedoch nicht fest: "Maßgeblich sind jeweils die Umstände des Einzelfalls", urteilten die Bundesrichter.

Bei einem Unfall in Stuttgart waren zwei Menschen ums Leben gekommen.
Foto: Kohls/SDMG, dpa

So wurde das deutschlandweit erste Mordurteil im Februar 2017 vom BGH kassiert. Die Richter sahen den bedingten Tötungsvorsatz bei den beiden Angeklagten nach einem tödlichen Autorennen in der Berliner Innenstadt nicht ausreichend belegt. Im neu aufgerollten Prozess wurden die Männer im März dann erneut wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Diese Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Stuttgart: Mann rammt Kleinwagen mit bis zu 110 Stundenkilometern

Bei der Stuttgarter Tempofahrt an einem Abend im vergangenen März verliert der junge Deutsche laut Anklage die Kontrolle über seinen Jaguar. Nach einem Gutachten rast er kurz vor dem Crash mit seinem PS-starken Auto bei Tempo 160 bis 165 auf eine Kreuzung in der Innenstadt zu, er drückt das Gaspedal voll durch und kann kaum noch ausweichen, als ein anderes Fahrzeug auf die Straße einbiegt. 

Mit einer Geschwindigkeit von rund 100 bis 110 Stundenkilometern rammt der 20-Jährige einen stehenden Kleinwagen am Straßenrand. Dessen 25 Jahre alter Fahrer und seine 22 Jahre alte Beifahrerin sterben, der Jaguar-Fahrer und sein Beifahrer bleiben unverletzt. Die beiden Opfer waren erst kurz vorher aus Nordrhein-Westfalen nach Stuttgart gezogen.

Mord wirft die Staatsanwaltschaft dem 20-Jährigen vor. "Keineswegs", sagt dagegen der Verteidiger des jungen Unfallfahrers. Der Zusammenstoß sei unfassbar tragisch gewesen. Sein Mandant trage schwer an seiner Verantwortung, er sei zudem nicht vorbelastet gewesen. "Den Vorwurf eines Mordes weisen wir daher entschieden zurück."

An dieser Stelle starben in Stuttgart zwei Menschen.
Foto: Edith Geuppert, dpa

Auf einem Tisch im Gerichtssaal haben Eltern eines Opfers zu Prozessbeginn einen Bilderrahmen aufgestellt. Mit den Fotos der gestorbenen Tochter wollen sie an ihr Kind erinnern. Die Mütter der beiden Getöteten weinen beim Verlesen der detaillierten Anklage, sie schütteln den Kopf bei den Aussagen des Beifahrers aus der Unfallnacht. "Das war eine Sache von 30 Sekunden", erinnert sich der 19-Jährige an die Momente des Zusammenstoßes. "Das ging ruckzuck." (dpa)

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