Weiter mit Tracking durch Dritte

Besuchen Sie unsere Website mit externen Inhalten, personalisierter Werbung und Werbetracking durch Dritte. Details und Informationen zu Cookies, Verarbeitungszwecken sowie Ihrer jederzeitigen Widerrufsmöglichkeit finden Sie in der Datenschutzerklärung und in den Privatsphäre-Einstellungen.

Weiter mit dem PUR-Abo

Nutzen Sie unser Angebot ohne Werbetracking durch Dritte für 4,99 Euro/Monat. Kunden mit einem bestehenden Abo (Tageszeitung, e-Paper oder PLUS) zahlen nur 0,99 Euro/Monat. Informationen zur Datenverarbeitung im Rahmen des PUR-Abos finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Zum Angebot Bereits PUR-Abonnent? Hier anmelden

Einwilligung: Durch das Klicken des "Akzeptieren und weiter"-Buttons stimmen Sie der Verarbeitung der auf Ihrem Gerät bzw. Ihrer Endeinrichtung gespeicherten Daten wie z.B. persönlichen Identifikatoren oder IP-Adressen für die beschriebenen Verarbeitungszwecke gem. § 25 Abs. 1 TTDSG sowie Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO durch uns und unsere bis zu 220 Partner zu. Darüber hinaus nehmen Sie Kenntnis davon, dass mit ihrer Einwilligung ihre Daten auch in Staaten außerhalb der EU mit einem niedrigeren Datenschutz-Niveau verarbeitet werden können.

Tracking durch Dritte: Zur Finanzierung unseres journalistischen Angebots spielen wir Ihnen Werbung aus, die von Drittanbietern kommt. Zu diesem Zweck setzen diese Dienste Tracking-Technologien ein. Hierbei werden auf Ihrem Gerät Cookies gespeichert und ausgelesen oder Informationen wie die Gerätekennung abgerufen, um Anzeigen und Inhalte über verschiedene Websites hinweg basierend auf einem Profil und der Nutzungshistorie personalisiert auszuspielen.

Externe Inhalte: Zur Ergänzung unserer redaktionellen Texte, nutzen wir in unseren Angeboten externe Inhalte und Dienste Dritter („Embeds“) wie interaktive Grafiken, Videos oder Podcasts. Die Anbieter, von denen wir diese externen Inhalten und Dienste beziehen, können ggf. Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten.

Verarbeitungszwecke: Personalisierte Werbung mit Profilbildung, externe Inhalte anzeigen, Optimierung des Angebots (Nutzungsanalyse, Marktforschung, A/B-Testing, Inhaltsempfehlungen), technisch erforderliche Cookies oder vergleichbare Technologien. Die Verarbeitungszwecke für unsere Partner sind insbesondere:
Informationen auf einem Gerät speichern und/oder abrufen

Für die Ihnen angezeigten Verarbeitungszwecke können Cookies, Gerätekennungen oder andere Informationen auf Ihrem Gerät gespeichert oder abgerufen werden.

Personalisierte Anzeigen und Inhalte, Anzeigen und Inhaltsmessungen, Erkenntnisse über Zielgruppen und Produktentwicklungen

Anzeigen und Inhalte können basierend auf einem Profil personalisiert werden. Es können mehr Daten hinzugefügt werden, um Anzeigen und Inhalte besser zu personalisieren. Die Performance von Anzeigen und Inhalten kann gemessen werden. Erkenntnisse über Zielgruppen, die die Anzeigen und Inhalte betrachtet haben, können abgeleitet werden. Daten können verwendet werden, um Benutzerfreundlichkeit, Systeme und Software aufzubauen oder zu verbessern.

▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌ ▉▌▌▉▍▉▌▌▉▍▉▍▉▍ ;▌▉▍▉▉▍▉▌▌▉▍▉▌
  1. Startseite
  2. Bayern
  3. Sicherheit: Die CSU muss beim Polizeiaufgabengesetz nachbessern

Sicherheit
31.08.2019

Die CSU muss beim Polizeiaufgabengesetz nachbessern

Gibt das Polizeiaufgabengesetz den Polizisten zu viele Rechte?
Foto: Alexander Kaya (Symbol)

Das Polizeiaufgabengesetz löste massive Proteste in Bayern aus. Die CSU setzte es dennoch durch. Welche Änderungen es nun gibt.

Innenminister Joachim Herrmann (CSU) muss nachsitzen, nachdem eine von ihm selbst eingesetzte Expertenkommission der heftig umstrittenen Reform des bayerischen Polizeiaufgabengesetzes (PAG) ein überraschend schlechtes Zeugnis ausgestellt hat. „Möglichst bis November, auf jeden Fall aber noch in diesem Jahr“, so kündigte Herrmann an, soll ein neuer Gesetzentwurf vorliegen. Kritiker der PAG-Reform fühlen sich bestätigt, fordern aber weitere Korrekturen zugunsten der Bürgerrechte.

Polizeiaufgabengesetz muss an neun Stellen überarbeitet werden

Der Abschlussbericht der Kommission unter Vorsitz des früheren Präsidenten des Bayerischen Verfassungsgerichtshof, Karl Huber, hat es in sich. In 24 mehrstündigen Sitzungen hat das hochkarätig besetzte Gremium, dem auch der frühere Chef des Landeskriminalamts, Peter Dathe, und der bayerische Datenschutzbeauftragte, Thomas Petri, angehörten, das PAG auf seine Praxistauglichkeit hin untersucht. Man sei sich zwar, so sagte Huber, nicht von Anfang an einig gewesen, das Ergebnis aber sei einstimmig.

An insgesamt neun Stellen soll das Gesetz nach dem Willen der Kommission nachgebessert werden.

  • Unter anderem soll der umstrittene Begriff der „drohenden Gefahr“, der der Polizei mehr Eingriffsmöglichkeiten gibt, klarer vom Begriff der „konkreten Gefahr“ abgegrenzt werden.
  • Außerdem soll „drohende Gefahr“ nur dann polizeiliche Maßnahmen rechtfertigen, wenn es um den Schutz von überragend wichtigen Rechtsgüter wie Leib und Leben geht.
  • Die Nutzung von Gentests für erkennungsdienstliche Maßnahmen sollten, wie die Experten weiter fordern, „ausschließlich durch einen Richter angeordnet werden dürfen“, und zwar auch dann, wenn das genetische Material (Blut, Haare etc.) unbekannter Herkunft ist.
  • Zudem solle der Präventivgewahrsam – also die vorsorgliche Inhaftierung eines Menschen, von dem möglicherweise eine Gefahr ausgeht – zeitlich auf deutlich weniger als drei Monate begrenzt werden.

Grüne und SPD haben gegen das PAG geklagt

Eine verfassungsrechtliche Bewertung des PAG hat die Kommission nicht vorgenommen. Diese findet derzeit am Bundesverfassungsgericht und am Bayerischen Verfassungsgerichtshof statt, wo Grüne und SPD Klage eingereicht haben. Innenminister Herrmann aber hofft, dass sich mit den nun geplanten Änderungen am Gesetz „möglicherweise der eine oder andere Kritikpunkt erledigt“. Herrmann sagte, die Staatsregierung habe mit dem Untersuchungsauftrag ein Zeichen setzen wollen, „dass wir die Kritik ernst nehmen und die Erwartung der Öffentlichkeit verstanden haben, die neuen Regelungen auf den Prüfstand zu stellen“.

Scharfe Kritik kam von der Sprecherin des „noPAG“-Bündnisses, Laura Pöhler. Das PAG sei Ausdruck einer demokratiegefährdenden Politik und verfassungswidrig. Das sei „nicht durch die Rücknahme oder kosmetische Korrektur einzelner Regelungen heilbar“. Bei den Parteien gingen die Bewertung des Prüfberichtes weit auseinander: Während die CSU wie Herrmann darin eine Bestätigung der grundsätzlichen Linie in der Sicherheitspolitik sah, schlossen sich die Grünen der Kritik des Bündnisses an. Auch der Koalitionspartner der CSU, die Freien Wähler, SPD und die FDP erklärten, der Bericht zeige, dass es noch Nachbesserungsbedarf gebe. Die SPD forderte etwa, dass der Begriff der „drohenden Gefahr“ gänzlich gestrichen werde.

Wir benötigen Ihre Einwilligung, um die Umfrage von Civey anzuzeigen

Hier kann mit Ihrer Einwilligung ein externer Inhalt angezeigt werden, der den redaktionellen Text ergänzt. Indem Sie den Inhalt über „Akzeptieren und anzeigen“ aktivieren, kann die Civey GmbH Informationen auf Ihrem Gerät speichern oder abrufen und Ihre personenbezogenen Daten erheben und verarbeiten. Die Einwilligung kann jederzeit von Ihnen über den Schieberegler wieder entzogen werden. Datenschutzerklärung

Wir wollen wissen, was Sie denken: Die Augsburger Allgemeine arbeitet daher mit dem Meinungsforschungsinstitut Civey zusammen. Was es mit den repräsentativen Umfragen auf sich hat und warum Sie sich registrieren sollten, lesen Sie hier.

Themen folgen

Die Diskussion ist geschlossen.