Soli-Pläne der SPD verfassungswidrig? Scholz weist Kritik zurück
Laut einem Gutachten bergen die Soli-Pläne der SPD "ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit". Bundesfinanzminister Olaf Scholz sieht das anders.
Die Bundesregierung will ihre Pläne zur teilweisen Abschaffung des Solidaritätszuschlags trotz massiver Kritik nicht ändern. Es gebe derzeit „gar keine Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit“ der geplanten Regelung, sagte ein Sprecher von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) am Freitag in Berlin.
Er reagierte damit auf ein neues Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages, über das unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte. Demnach besteht „ein hohes Risiko der Verfassungswidrigkeit“, wenn die Bundesregierung wie geplant den Soli nur für 90 Prozent der Zahler abschaffen will.
SPD schaut sich Gutachten zur Soli-Abschaffung an
Scholz’ Sprecher betonte, der Gesetzentwurf zur 90-Prozent-Regelung beim Soli sei vom Kabinett beschlossen worden. Vorher habe es eine Prüfung durch das Finanz- und das Justizministerium gegeben. Gleichgültig ist das Gutachten den Beamten im Ministerium aber nicht. „Wir nehmen alle Gutachten des Wissenschaftlichen Dienstes zur Kenntnis und schauen sie uns an“, sagte der Sprecher.
Er wies darauf hin, dass der Gesetzentwurf erst noch durch den Bundestag muss. Ein Sprecher des Justizministeriums erklärte, die Verfassungsmäßigkeit des Gutachtens sei „von uns geprüft und bejaht worden“.
Mehrere Parteien fordern vollständige Soli-Abschaffung
FDP-Fraktionsvize Christian Dürr sagte unserer Redaktion, seine Partei begrüße das Gutachten. Angesichts der verfassungsrechtlichen Bedenken werde die Union dem Gesetzentwurf im Bundestag „ja nicht zustimmen können, alles andere wäre rückgratlos“. Ähnlich äußerte sich auch CDU/CSU-Finanzobmann Hans Michelbach, der das Gutachten in Auftrag gegeben hatte. „Das Parlament darf nicht blindlings in einen Verfassungskonflikt hineinstolpern, wenn es seine Aufgabe als Kontrollorgan der Regierung ernst nimmt“, mahnte der CSU-Politiker.
Das Gutachten mache einmal mehr deutlich, „dass wir ein umfassendes Soli-Abschaffungsgesetz beschließen müssen“. Die Zahlen des Statistischen Bundesamtes zum Haushaltsüberschuss im ersten Halbjahr 2019 zeigten, dass es große Spielräume dafür gebe.
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