Härtefallfonds: Strabs-Zahler im Landkreis können hoffen
Wer zwischen Anfang 2014 und Ende 2017 Straßenausbaubeiträge bezahlt hat, kann jetzt Geld aus einem Härtefallfonds beantragen. Wie das funktioniert.
Lange wurde über die Straßenausbaubeitragssatzung (Strabs) gestritten. Unter dem Druck eines von den Freien Wählern angekündigten Volksbegehrens schaffte die Bayerische Staatsregierung im Landtagswahlkampf die Strabs rückwirkend zum 1. Januar 2018 ab. Strittig blieb, wie mit Härtefällen umgegangen wird. Nun hat der Freistaat einen mit 50 Millionen Euro ausgestatteten Härtefallfonds aufgelegt. Wie im Hauptteil unserer Zeitung berichtet, fiel der Kabinettsbeschluss in der vergangenen Woche. Ab sofort bis einschließlich 31. Dezember können Betroffene Anträge einreichen. Darauf weist der Landtagsabgeordnete Peter Tomaschko in einer Mitteilung hin.
Wer einen Antrag stellen kann
Aus dem Fonds „sollen Betroffene, die [...] eine unbillige Härte erfahren haben, einen Ausgleich erhalten“, heißt es darin. Antragsberechtigt sind Grundeigentümer und private Unternehmen, die zwischen 1. Januar 2014 und 31. Dezember 2017 zu Straßenausbaubeiträgen herangezogen wurden. Für Anträge gelten ein Selbstbehalt von 2000 Euro und eine Einkommensobergrenze von 100000 Euro.
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