Versuchter Mord oder verjährt? BGH verhandelt Verbrechen von 1988
Über dreißig Jahre liegt die brutale Vergewaltigung einer jungen Frau in Aschaffenburg zurück, die sie schwer verletzt überlebte. Nun überprüft der BGH das Urteil.
Mehr als drei Jahrzehnte nach der brutalen Vergewaltigung einer jungen Frau in Aschaffenburg überprüft der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch (10.30 Uhr) das Urteil gegen den Täter. Der Mann soll sein Opfer im Januar 1988 in einem Waldstück über Stunden vergewaltigt, dann fast erstochen und verscharrt haben. Die 22-Jährige konnte sich schwer verletzt zu einer Straße schleppen, eine Not-Operation rettete ihr das Leben (Az. 1 StR 476/18).
Täter zu lebenslanger Haft verurteilt
Das Landgericht Aschaffenburg hatte den Mann im Mai 2018 wegen versuchten Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Die Polizei hatte ihn erst 2017 gefasst, dank einer alten DNA-Spur. Im Prozess gestand der Mittfünfziger nur die Vergewaltigung, die längst verjährt wäre. Eine Tötungsabsicht bestritt er. Nun verhandeln die obersten Strafrichter in Karlsruhe über seine Revision. Ob das Urteil am selben Tag oder zu einem späteren Termin verkündet wird, ist offen. (dpa)
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