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  3. München: 43-Jähriger gesteht tödlichen Schlag auf dem Oktoberfest

München
14.06.2019

43-Jähriger gesteht tödlichen Schlag auf dem Oktoberfest

Vergangenes Jahr starb ein Mann bei einer körperlichen Auseinandersetzung auf dem Oktoberfest.
Foto: Matthias Balk, dpa (Symbolbild)

Auf dem Oktoberfest starb 2018 ein 58-Jähriger an einer Hirnblutung, nachdem er durch einen Schlag niedergestreckt wurde. Nun gestand ein 43-Jähriger die Tat.

"Beim letzten Rauchen gab es dann draußen ein bisschen Ärger." Es klingt lapidar, wie der Angeklagte seine Schilderung jenes Abends im September 2018 beginnt. "Es war echt lustig am Anfang." Doch dann sei die Stimmung gekippt - und kurze Zeit später war ein Mann tot. 

43-Jähriger stellte sich am Tag nach tödlicher Schlägerei

Vor dem Landgericht München I hat der Prozess um einen tödlichen Streit auf dem Münchner Oktoberfest begonnen, der im vergangenen Jahr Schlagzeilen machte. Laut Staatsanwaltschaft schlug der heute 43 Jahre alte Angeklagte seinen 58 Jahre alten Kontrahenten im Raucherbereich des Augustiner-Festzeltes so heftig, dass der an einer Hirnblutung starb. Der Jüngere steht nun wegen Körperverletzung mit Todesfolge vor Gericht. 

"Ich habe halt meine Kraft unterschätzt", versucht der große, bullige Mann am Freitag zu erklären, was passiert ist. Er habe nicht mit der Faust zugeschlagen, wie es ihm die Staatsanwaltschaft vorwirft, seinen 58 Jahre alten Kontrahenten aber offensichtlich "mit dem Handballen (...) doch sauber getroffen". Dass dieser Schlag den Mann das Leben kostete, habe er zuerst gar nicht mitbekommen. "Der hat seine Brille aufgesetzt und ich bin gegangen", sagt er. "Er stand noch, wo ich gegangen bin." Erst am nächsten Tag habe er davon erfahren - und sich dann gestellt.

Angeklagter ist wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft

Den Abend schildert er so: Die beiden Männer seien sich im Außenbereich des Augustinerzeltes zufällig begegnet und hätten zunächst miteinander gescherzt. "Es ging von lustig auf einmal ins Nervige", sagt der Angeklagte. Der ältere Mann sei ordinär geworden und habe versucht, seine Bekannte anzumachen, sagt der Angeklagte. Er habe zum Beispiel einen "Dreier" vorgeschlagen, dass man sich die hübsche Frau doch teilen könne. Außerdem habe er ihn auch zuerst zweimal mit der Hand "angetatscht". Daraufhin habe er - 1,90 Meter groß und damals 103 Kilo schwer - zugeschlagen. "Er ist zur Wand geflogen, dann ist er zu Boden gegangen." 

Der Angeklagte ist einschlägig wegen Gewalt- und Drogendelikten vorbestraft, war in der Hooligan-Szene aktiv und brach einmal einem Fußball-Fan bei einer Prügelei vor dem Stadion mit einem Faustschlag das Jochbein. Dreieinhalb Jahre lang saß er schon im Gefängnis. An normalen Tagen, so sagt er vor Gericht, trinke er im Schnitt fünf Flaschen Bier. Außerdem gibt der Mann, der früher heroinabhängig war, an, täglich die Ersatzdroge Subutex zu konsumieren.

Tod auf der Wiesn: Familienangehörige des Angeklagten scherzen bei Prozess

Zu einer klaren Antwort auf die Frage, ob er zu einem Entzug bereit sei, kann er sich vor Gericht nicht durchringen. Biertrinken sei in Bayern schließlich so etwas wie ein Grundrecht. "Es schmeckt halt." Wie viele Entgiftungen er schon hinter sich hat, kann er nicht mehr sagen.

Am Tattag habe er - wie immer nach der Arbeit - zunächst Bier getrunken und anschließend auf der Wiesn, wo er mit Arbeitskollegen feierte, noch drei Maß. Seit zehn Jahren habe er sich nicht mehr geprügelt, sagt der 43-Jährige, dessen Familienangehörigen die Verhandlung teils scherzend und kichernd verfolgen. "Mir tut das furchtbar leid - aber was soll ich machen?", sagt er. "Ich hätte nie gedacht, dass das so eine Auswirkung hat."

Einmal fragt ihn die Richterin: "Warum dreht man sich nicht einfach um und ignoriert den"? Dazu fällt ihm nichts ein. "Ja, wenn ich das wüsste..." (dpa)

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