Das sind die Termine für die Schuleinschreibung im Kreis Dillingen
Das Dillinger Schulamt gibt Tipps, was Eltern jetzt beachten sollten und teilt die Daten mit.
Das Staatliche Schulamt in Dillingen teilt die Termine für die Schuleinschreibung für die Schulanfänger 2019 mit. Die Anmeldezeiten und Orte für alle Schulen im Verbreitungsgebiet unserer Zeitung sind:
- Weisingen , Grundschule am Aschberg in Weisingen, Klassenzimmer im Neubau, Mittwoch, 27. März, von 14.30 bis 17.30 Uhr.
- Bächingen, Grundschule Bächingen, Dienstag, 26. März, von 14 bis 16 Uhr.
- Bissingen, Grundschule Bissingen, Mittwoch, 27. März, ab 14 Uhr.
- Dillingen, Grundschule Dillingen, Dienstag, 26. März, Dillingen-Kernstadt, Rosenstraße 3 und an den Außenstellen: Schretzheim, Schulstraße 11, Kicklingen, Raiffeisenstraße 3 und Steinheim, Kirchstraße 29.
- Gundelfingen, Peter-Schweizer-Grundschule Gundelfingen, Dienstag, 26. März 2019. Ein Termin wird den Eltern schriftlich mitgeteilt.
- Haunsheim, Zacharias-Geizkofler-Grundschule Haunsheim, Mittwoch, 27. März, um 14 Uhr.
- Höchstädt, Grundschule Höchstädt, Dienstag, 26. März, von 13 bis 15 Uhr.
- Lauingen, Carolina-Frieß-Grundschule Lauingen, Dienstag, 26. März. Die genauen Zeiten dafür wurden mit der Post zugesandt oder über die Kindergärten verteilt. Die entsprechende Gruppeneinteilung hängt auch am Tag der Einschulung im Eingangsbereich der Grundschule (Marienweg 4) zur Information aus.
- Schwenningen, Grundschule Schwenningen im Schulgebäude, Dienstag, 26. März, von 13 bis ca. 16.30 Uhr.
- Syrgenstein, Bachtal-Grundschule Syrgenstein-Bachhagel, Dienstag, 26. März, ab 14.30 Uhr in Syrgenstein (für Schulanfänger aus Staufen, Syrgenstein und Landshausen) in Bachhagel (für Schulanfänger aus Bachhagel, Burghagel und Zöschingen).
- Wittislingen, Grundschule Wittislingen, Dienstag, 26. März, von 13.30 bis 16.30 Uhr.
Folgende Regelungen sind bei der Schulanmeldung 2019 anzuwenden: Der allgemeine Stichtag ist der 30. September. Alle Kinder, die bis zu diesem Tag sechs Jahre alt werden, gelten in Bayern als allgemein schulpflichtig. Als auf Antrag schulpflichtig gelten Kinder, die nach dem 30. September bis zum 31. Dezember sechs Jahre alt werden. In diesem Fall genügt der Antrag der Eltern. Zu einer Prüfung der Schulfähigkeit kommt es hier nur im Zweifelsfall.
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