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Unterallgäu/Kreis Neu-Ulm
25.01.2019

Tier-Infektion: Sperrgebiete im Unterallgäu und Kreis Neu-Ulm

Die Blauzungenkrankheit ist im Süden Baden-Württembergs ausgebrochen.
Foto: Ralf Roeger, dpa (Symbolbild)

Nach Fällen der Blauzungenkrankheit in Baden-Württemberg gelten auch in der Region Vorsichtsmaßnahmen. Für Verbraucher besteht keine Gefahr.

Den Ausbruch der Blauzungenkrankheit im Süden Baden-Württembergs bekommen nun auch der Landkreis Neu-Ulm und das westliche Unterallgäu zu spüren, darunter Gemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Babenhausen. Die Gebiete gelten ab sofort als Sperrzone, um eine Verbreitung der Viruserkrankung für Wiederkäuer zu verhindern. Das Veterinäramt am Landratsamt Unterallgäu hat eine Allgemeinverfügung erlassen, die seit Freitag für das westliche Unterallgäu gilt, unter anderem für Babenhausen, Boos, Egg an der Günz, Erkheim, Fellheim, Heimertingen, Kettershausen, Lauben, Niederrieden, Oberschönegg, Pleß und Winterrieden. Im Nachbarlandkreis Neu-Ulm greift die Verfügung ab Samstag für alle Gemeinden, teilt die Pressesprecherin des Landratsamts Neu-Ulm auf Anfrage mit.

Tiertransport wird massiv eingeschränkt

Weil zuletzt weitere Rinder in Baden-Württemberg erkrankt sind, fallen diese Gebiete jetzt in die sogenannte Restriktionszone. Diese umfasst einen Umkreis von rund 150 Kilometern um einen Ausbruchsort. Der Tierverkehr aus dieser Zone heraus wird massiv eingeschränkt, damit sich die Krankheit nicht weiter ausbreitet, teilt das Veterinäramt Unterallgäu mit. Wer für die Krankheit empfängliche Tiere hält – zum Beispiel Rinder, Schafe, Ziegen oder Gehegewild – für den gilt ab sofort: Nicht geimpfte Tiere dürfen nicht in Gebiete außerhalb der Zone transportiert werden. Schlachttiere müssen zwar nicht geimpft sein. „Sie dürfen aber nur unter bestimmten Bedingungen unmittelbar zu Schlachthöfen außerhalb des Restriktionsgebietes gebracht werden“, erklärt Amtstierarzt Dr. Hubert Rainer vom Unterallgäuer Veterinäramt. Innerhalb der Zone dürfen nur Tiere transportiert werden, die keine Symptome aufweisen. „Grundsätzlich gilt: Weist ein Tier einschlägige Krankheitsanzeichen auf, muss unverzüglich das Veterinäramt informiert werden“, so Rainer. Zu den Symptomen zählen bei Rindern etwa Entzündungen der Zitzenhaut und der Schleimhäute.

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