Baugenehmigung in Egenhofen bleibt rechtlich umstritten
Warum das Verwaltungsgericht Augsburg seine Entscheidung zu einem Fall in dem Ort erst nächste Woche verkündet.
Der juristische Streit um eine Baugenehmigung für einen Gewerbebetrieb im Kammeltaler Ortsteil Egenhofen steht vor einem ungewissen Ausgang. Zunächst soll der Gemeinderat am kommenden Dienstag über einen kurzfristig eingereichten Plan befinden, ob bauliche Lärmschutzmaßnahmen möglich sind. Erst danach will das Augsburger Verwaltungsgericht entscheiden, ob die Baugenehmigung des Landratsamtes überhaupt rechtsgültig war.
Bei der Verhandlung der 4. Kammer des Verwaltungsgerichts wurde nun deutlich, dass die Zulassung eines lärmintensiven Unternehmens neben einem allgemeinen Wohngebiet in Egenhofen zumindest fraglich, wenn nicht gar rechtswidrig ist. Ein dort ansässiger Autohändler hatte, wie mehrfach berichtet, gegen die von der Kreisbehörde erteilte Erlaubnis zur Nutzungsänderung geklagt, weil der Betrieb seiner Ansicht nach zu viel Lärm und Staub verursache. Die Kammervorsitzende Beate Schabert-Zeidler kritisierte, dass die streitenden Parteien bisher zu keiner einvernehmlichen Lösung gekommen sind, obwohl seit der Sitzung im April mehrere Monate vergangen waren.
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