Gegen den Plakate-Wildwuchs in der Stadt
Monheim möchte die öffentliche Werbung begrenzen und führt neue Regeln ein. Wo die Reklame erlaubt ist und wer diese umsonst betreiben darf.
Plakate für Veranstaltungen oder von Parteien in Zeiten des Wahlkampfs sind für viele Mitbürger oftmals ein Ärgernis, da die Werbung auch lange nach den Terminen noch hängen bleibt. Gegen diesen Wildwuchs bei den öffentlichen Anschlägen will die Stadt Monheim nun mit einer geänderten Plakatierungsverordnung vorgehen. Dabei wurden in der vergangenen Stadtratssitzung verschiedene Fragen besprochen und neue Regeln eingeführt.
Vier Zonen in der Kernstadt
Im Stadtentwicklungsausschuss habe man sich bereits im Frühjahr ausführliche Gedanken zu diesem Thema gemacht, berichtete Bürgermeister Günther Pfefferer. Die Plakatierung im Stadtgebiet werde immer ungeordneter, deswegen seien neue Regelungen nötig. Grundsatz der Verordnung ist, dass die Genehmigung zur Plakatierung zeitlich befristet ist und auf vier Zonen im Gebiet der Kernstadt begrenzt wird. Diese Zonen sind: aus Richtung Treuchtlingen/Wittesheim der Bereich Treuchtlinger Straße zwischen Abzweigung Dresdner Straße und Abzweigung Wittesheimer Straße, aus Richtung Wemding der Bereich Wemdinger Straße zwischen Abzweigung Adolph-Thomas-Straße und Abzweigung Bürgermeister-Xaver-Reinhard-Straße, aus Richtung Donauwörth der Bereich Donauwörther Straße zwischen Abzweigung Hagenbucher Weg und Einfahrt Hama-Schnäppchenmarkt sowie aus Richtung Neuburg der Bereich Neuburger Straße zwischen Abzweigung Parkplatz Messeteam 24 und Abzweigung Ringstraße. Hier sind je maximal vier Doppelplakate erlaubt. In den Monheimer Ortsteilen dürfen je Antrag maximal zwei Doppelplakate aufgestellt werden.
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