Urteil nach Attacke in Asylheim
Afrikaner muss ins Gefängnis
Für das Opfer begann am 13. Februar ein langes Leiden. Für den Täter beginnt indessen wohl bald schon eine zehnmonatige Haftstrafe. Weil er eine Mitarbeiterin der Donauwörther Erstaufnahme-Einrichtung für Asylbewerber sowie einen Wachmann verletzt hatte, wurde ein 24-jähriger Mann aus Gambia am Donnerstag vor dem Amtsgericht Nördlingen zu einer Gefängnisstrafe ohne Bewährung verurteilt.
Christine M.* arbeitete in der Gesundheitsabteilung der Erstaufnahme in der vormaligen Alfred-Delp-Kaserne. Wiederholt hatte sie der afrikanische Asylbewerber bereits im Vorfeld dazu gedrängt, ihm medizinische Dokumente herauszugeben. Dies verweigerte M. allerdings. Der 24-Jährige beharrte auch bei dem Prozess darauf, dass er krank sei und unter Schmerzen leide – in der Donauwörther Einrichtung sei er nicht behandelt worden. Deswegen habe er nach seinen Unterlagen verlangt. An jenem Tag im Februar sei der Mann, wie zwei Sicherheitsleute aussagten, sehr aufgebracht in das Gebäude gestürmt, in dem M. Dienst tat. Nachdem sie ihm die verlangten Papiere nicht aushändigte, schlug der Angeklagte gegen die Schulter der Mitarbeiterin. Diese leidet seitdem unter einer posttraumatischen Belastungsstörung. Sie sah sich deshalb außerstande, dem Angeklagten persönlich zu begegnen – ihre Aussage wurde verlesen. Die Frau ist seit der Tat arbeitsunfähig. Ein Wachmann konnte die Mitarbeiterin in Sicherheit bringen, ein weiterer wurde im Laufe eines Gerangels am Kopf verletzt. Der Beschuldigte stritt sämtliche Gewalttaten ab und zeigte keinerlei Reue. Richter Gerhard Schmann entsprach der Forderung der Staatsanwaltschaft nach einer Haftstrafe ohne Bewährung.
Am Mittwoch dieser Woche ist es in der mittlerweile zum Ankerzentrum umbenannten Einrichtung in Donauwörth erneut zu einem Übergriff gekommen. Eine 27-jährige Gambierin hat eine andere Bewohnerin und eine Mitarbeiterin der Asyl-Einrichtung mit einem Messer bedroht. (*Name geändert)
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