Fahrer unter Drogen – wem gehört das Auto?
Auf seine eigene Art und Weise auf Weihnachten einstimmen wollte sich anscheinend ein 32-jähriger Autofahrer, den die Polizei in der Nacht von Freitag auf Samstag gegen 0.30 Uhr auf der B300 bei Neusäß kontrolliert hatte. Dabei gab der Mann an, Cannabis und Amphetamin konsumiert zu haben.
Ein Drogentest bestätigte das. Des Weiteren konnte er keinen Führerschein vorzeigen und gab an, schon seit Längerem nicht mehr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis zu sein. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab außerdem, dass das Fahrzeug derzeit nicht zum Straßenverkehr zugelassen ist. Um diese jedoch vorzutäuschen, brachte der 32-Jährige eine selber zusammengeklebte Zulassungsplakette am Kennzeichen an. Da der Mann zudem nicht nachweisen konnte, dass das Auto überhaupt ihm gehörte, wurde es sichergestellt und abgeschleppt. Der Mann wurde schließlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, Urkundenfälschung sowie einem Vergehen nach der Abgabenordnung, dem Pflichtversicherungsgesetz und wegen Fahren unter Drogeneinwirkung angezeigt. (jah)
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