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Augsburg
27.09.2017

Warum die Zeuginnen im Förster-Prozess öffentlich aussagen müssen

Der ehemalige Landtagsabgeordnete Linus Förster steht derzeit in Augsburg vor Gericht.
Foto: Ulrich Wagner

Die Opfer von Linus Förster müssen vor großem Publikum aussagen. Dabei könnte das Gericht die Öffentlichkeit aussperren. Warum es das nicht tut und was eine Opferanwältin dazu sagt.

Es sind peinliche Minuten im Sex-Prozess gegen Linus Förster. Die Opfer des Ex-Abgeordneten müssen über Intimes berichten. Eine Frau wird vom Gericht damit konfrontiert, dass sie dem Angeklagten in einer WhatsApp-Nachricht geschrieben hat, sie sei „untervögelt“. Und eine andere muss sich vom Gericht vorhalten lassen, sie habe dem Ex-Politiker eigene Sex-Videos geschickt. Eine unangenehme Situation für die Frauen. Die Aussage verweigern können sie nicht. Denn sie sind mit Förster nicht verwandt, verlobt oder verheiratet. Besonders unangenehm aber, weil sie ihre Aussagen vor vielen Zuschauern und Medien machen müssen. Warum eigentlich?

Das Gericht hätte durchaus die Möglichkeit gehabt, die Öffentlichkeit während der teils intimen Zeugenaussagen von der Verhandlung auszuschließen. Rechtlich wäre das überhaupt kein Problem gewesen, zumal zumindest einige der Opfer dies ausdrücklich beantragt hatten. Was also hat die Jugendkammer des Landgerichts Augsburg dazu bewogen, die Frauen vor Publikum zu befragen?

Grundsätzlich ist ein Strafprozess in Deutschland öffentlich. Zuschauer sollen sich selbst ein Bild machen können. Doch es gibt Ausnahmen. Ein Gericht kann die Zuschauer während der Aussage eines Angeklagten oder eines Zeugen aus dem Saal schicken, wenn es um intime Themen geht. Nach dem Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) muss das Gericht dann abwägen, ob der Schutz der Privatsphäre von Prozessbeteiligten oder das öffentliche Interesse schwerer wiegt.

Im vergangenen Jahr ist das Gesetz geändert worden

Im Fall Linus Förster, der sich vor allem um Sexualstraftaten dreht, haben mehrere Opfer beantragt, dass sie als Zeuginnen ohne Publikum aussagen dürfen. Doch die Jugendkammer unter Vorsitz von Lenart Hoesch hat immer entschieden, dass das Interesse der Öffentlichkeit Vorrang hat. Gehe es doch um einen ehemaligen Landtagsabgeordneten.

Das hat für Kritik gesorgt, und tatsächlich ist diese Entscheidung nicht unproblematisch. Denn im Gesetz steht auch: Wenn der persönliche Lebensbereich betroffen ist und ein Zeuge in Ruhe aussagen will, dann muss das Gericht die Zuschauer aussperren. Warum ist das im Fall Förster nicht geschehen, wo doch das Gesetz dies hergegeben hätte?

Nun sitzen in der Augsburger Jugendkammer keine Unmenschen, die arme Opfer den Medien und dem Publikum zum Fraß vorwerfen wollen. Die Entscheidung des Gerichts hat noch einen ganz anderen Hintergrund. Im vergangenen Jahr ist das Gesetz geändert worden. Ziel war, den Schutz der Opfer speziell bei Sexualstraftaten weiter zu verbessern. So steht nun im Gerichtsverfassungsgesetz sinngemäß: Wenn in einem Strafprozess auch nur bei einer Zeugin die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, dann muss das Gericht die Zuschauer bei den gesamten Plädoyers auch hinausschicken. Nach der neuen Vorschrift muss das Gericht sogar prüfen, ob es die Öffentlichkeit zur Urteilsverkündung auch aussperrt.

Doch diese neue Regelung stößt bei vielen Richtern auf Ablehnung. Denn sie betrifft Grundprinzipien des Rechtsstaats. Und so kommt es, dass die Gerichte viel sparsamer mit dem Ausschluss der Öffentlichkeit umgehen. Und sind deren Beschlüsse erst einmal gefasst, haben Anwälte keine Möglichkeit, das im Prozess noch zu ändern – „die Entscheidungen sind unanfechtbar“ heißt es im Gesetz. Erst in einer Revision könnten Anwälte dies angreifen.

Marion Zech: "Die Neuregelung ist nicht im Interesse der Opfer"

Das neue Gesetz wird sogar von Opferanwälten wie Marion Zech scharf kritisiert: „Man wollte den Opferschutz verbessern, hat aber das Gegenteil erreicht“, sagt sie. Die Gerichte würden jetzt viel seltener als früher die Öffentlichkeit von einem Prozess ausschließen. Dabei ist es laut Zech so: Wenn jemand Opfer zum Beispiel einer Sexualstraftat geworden ist, wolle er in erster Linie in Ruhe als Zeuge aussagen. Dagegen hätten Geschädigte oft sehr wohl ein Interesse daran, dass in den Plädo-yers oder in der Urteilsverkündung öffentlich gesagt wird, wie es wirklich war. „Die Neuregelung ist nicht im Interesse der Opfer“, stellt Marion Zech fest.

Am Donnerstag sagt im Prozess gegen Linus Förster, 52, das letzte Opfer aus. Es ist eine Frau, die er während einer Party am Lagerfeuer sexuell missbraucht haben soll, während sie schlief. Am Nachmittag sind die Plädoyers geplant. So wie es aussieht, wird all dies wieder vor Publikum geschehen – wie auch das Urteil am Freitag.

Mehr zum Prozess lesen Sie hier:

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Die Diskussion ist geschlossen.

27.09.2017

Es kann nicht angehen wie diese Frauen vorgeführt werden. Wenn das weitere Opfer lesen - in diesem oder anderen Fällen - dann wird die (oder der) ein oder andere mehr lieber schweigen als sich so demütigen zu lassen. Eine absolut fatale Neuregelung die ich in keinster Weise nachvollziehen kann. Als mündiger Bürger kann man nur eines tun und als Zuschauer freiwillig den Saal verlassen.